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   OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - I-20 U 116/18   

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https://dejure.org/2019,14706
OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - I-20 U 116/18 (https://dejure.org/2019,14706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2019 - I-20 U 116/18 (https://dejure.org/2019,14706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - I-20 U 116/18 (https://dejure.org/2019,14706)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kritik an Zahnpasta ohne Fluorid wegen schlechterer Kariesprophylaxe rechtlich zulässig - Dringlichkeit für einstweilige Verfügung 2 Monate

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung einer Zahnpasta ohne Fluorid durch Experten zulässig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1130
  • GRUR-RR 2019, 368
  • afp 2019, 451
  • WRP 2019, 899
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Als Meinung zu qualifizieren ist auch eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, wenn sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (BGH NJW 2017, 2029 Rn. 29; BGH NJW 2016, 2106 Rn. 33 - jameda.de II), wenn diese Elemente aus Sicht des Empfängers gegenüber den zugrunde liegenden Tatsachen also nicht in den Hintergrund treten (BGH NJW 2011, 2204 - Bonitätsbeurteilungen).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (BGH NJW 2016, 1584 - Nerzquäler; BGH NJW 2015, 773 - Hochleistungsmagneten).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Als Meinung zu qualifizieren ist auch eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, wenn sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (BGH NJW 2017, 2029 Rn. 29; BGH NJW 2016, 2106 Rn. 33 - jameda.de II), wenn diese Elemente aus Sicht des Empfängers gegenüber den zugrunde liegenden Tatsachen also nicht in den Hintergrund treten (BGH NJW 2011, 2204 - Bonitätsbeurteilungen).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Damit richtet sich der Antrag gegen die sogenannte konkrete Verletzungsform, also das konkret umschriebene (beanstandete) Verhalten in seiner Gesamtheit (vgl. BGH GRUR 2013, 401 Rn. 24 - Biomineralwasser) und umfasst der Streitgegenstand in diesem Falle alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 24; BGH GRUR 2018, 203, Rn. 18 - Betriebspsychologe), wobei dem Gericht vorbehalten ist zu bestimmen, auf welcher Grundlage es ein Unterlassungsgebot ausspricht und der Antrag nur dann zurückzuweisen ist, wenn die konkrete Verletzungsform unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, für den der Antragsteller die tatsächlichen Grundlagen vorgetragen hat, untersagt werden kann (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage 2019, § 12 Rn. 2.23f).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 120/10

    Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Als Meinung zu qualifizieren ist auch eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, wenn sie durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (BGH NJW 2017, 2029 Rn. 29; BGH NJW 2016, 2106 Rn. 33 - jameda.de II), wenn diese Elemente aus Sicht des Empfängers gegenüber den zugrunde liegenden Tatsachen also nicht in den Hintergrund treten (BGH NJW 2011, 2204 - Bonitätsbeurteilungen).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt die Erfassung ihres Sinns voraus (BGH NJW 2016, 1584 - Nerzquäler; BGH NJW 2015, 773 - Hochleistungsmagneten).
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15

    Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (stRspr; zB BGH GRUR 2017, 308 Rn. 13 - Die Anstalt; BGH NJW 2017, 482 Rn. 12 - Pressebericht über Organentnahme).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Erforderlich ist ferner aber ein funktionaler Zusammenhang dergestalt, dass die Handlung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet sein muss, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen des eigenen oder eines fremden Unternehmens zu fördern (BGH GRUR 2015, 694 - Bezugsquellen für Bachblüten; Keller in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage 2016, § 2 Rn. 70).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (stRspr; zB BGH GRUR 2017, 308 Rn. 13 - Die Anstalt; BGH NJW 2017, 482 Rn. 12 - Pressebericht über Organentnahme).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2019 - 20 U 116/18
    Die angegriffene Äußerung betrifft - anders als beispielsweise in dem dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. März 2018 (GRUR 2018, 622 ff. - Verkürzter Versorgungsweg II) zugrundeliegenden Fall - keine Mitglieder des Antragsgegners zu 1).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 36/14

    Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir - Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 4 U 22/16

    Geschäftliche Handlung; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Herabsetzung;

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 20 U 126/10

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung eines fremden Kennzeichens zum Zwecke des

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1998 - 20 U 155/97

    Begriff der Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im gewerblichen

  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Er muss das Gericht deshalb erst dann anrufen, wenn er erstens verlässlich Kenntnis all derjenigen Tatsachen hat, die eine Rechtsverfolgung im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgversprechend machen, und wenn er zweitens die betreffenden Tatsachen in einer Weise glaubhaft machen kann, dass sein Obsiegen sicher absehbar ist (OLG Hamburg, GRUR 1987, 899 - Verbandsmaterial; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 143/14; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 09775; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 477 - Vakuumgestütztes Behandlungssystem; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 1130).
  • LG Köln, 18.02.2020 - 31 O 39/19
    Vielmehr umfasst der Streitgegenstand in diesem Fall alle Rechtsverletzungen, die durch die konkrete Verletzungsform verwirklicht wurden (BGH GRUR 2012, 184 Rn. 15 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser; BGH GRUR 2018, 203 Rn. 18 - Betriebspsychologe; OLG Köln GRUR-RR 2013, 24; OLG Düsseldorf WRP 2019, 899 Rn. 19).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
    Dabei lässt sich in durchschnittlichen Fällen aus einem Zuwarten des Antragstellers mit der Rechtsverfolgung von etwa zwei Monaten - regelmäßig beginnend mit der Kenntnisnahme des Antragstellers von der Verletzungshandlung - noch nicht der Schluss ziehen, die Sache sei ihm selbst nicht eilig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 2. Mai 2019 - 20 U 116/18, BeckRS 2019, 10070 [unter B I; insoweit in GRUR-RR 2019, 368 nicht abgedruckt]).
  • LG Düsseldorf, 16.04.2021 - 38 O 150/20
    Dabei lässt sich in durchschnittlichen Fällen aus einem Zuwarten des Antragstellers mit der Rechtsverfolgung von etwa zwei Monaten - regelmäßig beginnend mit der Kenntnisnahme des Antragstellers von der Verletzungshandlung - noch nicht der Schluss ziehen, die Sache sei ihm selbst nicht eilig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1998 - 20 U 155/97, NJWE-WettbR 1999, 15 [unter I 2]; Urteil vom 2. Mai 2019 - 20 U 116/18, BeckRS 2019, 10070 [unter B I; insoweit in GRUR-RR 2019, 368 nicht abgedruckt]).
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